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   OVG Saarland, 02.11.2017 - 2 A 579/17   

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https://dejure.org/2017,41690
OVG Saarland, 02.11.2017 - 2 A 579/17 (https://dejure.org/2017,41690)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.11.2017 - 2 A 579/17 (https://dejure.org/2017,41690)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. November 2017 - 2 A 579/17 (https://dejure.org/2017,41690)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 22 Abs 3 BauNVO, § 7 Abs 7 BauO SL 2004 2015 vom 01.09.2015, § 7 Abs 1 S 2 Nr 1 BauO SL 2004 2015 vom 01.09.2015, § 2 Abs 2 BauO SL 2004
    Rückseitige Wohnhauserweiterung in geschlossener Bauweise; Abstandsfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzicht auf seitliches Abstandsflächenerfordernis gilt auch für Anbauten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 300
  • BauR 2018, 493
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08

    Nachbaranspruch auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten

    Auszug aus OVG Saarland, 02.11.2017 - 2 A 579/17
    Bei Anbauten, hier ein Bad mit aufliegender Dachterrasse und eine 0, 80 m erhöhte Terrasse mit darüber liegendem Balkon, handelt es sich um fest mit dem Wohnhaus verbundene Erweiterungen und Bestandteile desselben, die schon deswegen keiner selbständigen Betrachtung im Rahmen des § 22 Abs. 3 BauNVO 1990 (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LBO 2015) zugänglich sind (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, BRS 76 Nr. 196).

    Bei dem rechtsseitig grenzständig zur Parzelle Nr. 2970/47 dargestellten Anbau (Bad) mit aufliegender Dachterrasse wie auch bei dem in den Plänen an der Grenze der Beigeladenen ausgewiesenen Anbau (Terrasse mit darüber liegendem Balkon) handelt es sich um fest mit dem Wohnhaus verbundene Erweiterungen und Bestandteile desselben und schon deswegen nicht um einer selbständigen Betrachtung im Rahmen des § 22 Abs. 3 BauNVO 1990 (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LBO 2015) zugängliche "Nebenanlagen".(vgl. in dem Zusammenhang etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.6.2010 - 2 A 425/08 -, BRS 76 Nr. 196, wonach abstandsflächenrechtlich eine isolierte Beurteilung einer auf einem Wohnhausanbau errichteten Dachterrasse auf der Grundlage des § 7 Abs. 7 Satz 1 LBO 2004 nicht in Betracht kommt, weil die Terrasse mit den diese Benutzung des Flachdachs ermöglichenden baulichen Einrichtungen untrennbarer Bestandteil des Anbaus ist und dieser mit Ausnahme untergeordneter Bauteile nach § 7 Abs. 6 LBO 2004 einer einheitlichen Betrachtung zu unterziehen war).

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 02.11.2017 - 2 A 579/17
    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7) Nach dem zuvor Gesagten ist nicht erkennbar, inwiefern sich in dem angestrebten Berufungsverfahren ein Anlass oder eine Möglichkeit zu weitergehender Klärung der vom Beklagten aufgeworfenen Frage, "wie der Gebäudebegriff in § 22 BauNVO auszulegen ist", ergeben sollte.
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